Ein Signal der Hoffnung für die Gemeinde der Schwulen, Lesben und Transgendern kommt diese Woche aus Brüssel. Das Europäische Parlament stärkt die Rechte der LGBT-Gemeinde durch die Verabschiedung von zwei Resolutionen, die umfassend gegen Diskriminierung vorgehen sollen.
Die erste Resolution “Zur Integration von Menschen mit Behinderungen fordert die EU-Mitgliedsstaaten auf Richtlinien durchzusetzen, die die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verwirklichen sollen.
Darauf folgte prompt die Verabschiedung einer Resolution zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere auch gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Die Innitative ergriffen vor Allem die grünen Parteien Europas. Diese begrüßten die Resolutionen, denn laut der grünen Abgeordneten Raül Romeva i Rueda (Spanien) sei es “in der DNA Europas, Minderheiten zu schützen”. Sie klagt darüber hinaus Staaten an deren “rückschrittliche Regierungen” die Gleichheit “mit “irreführenden Argumenten” hinauszögern wollten.
Ein Änderung der traditionellen Sichtweisen zeichnet sich auch im Bereich des Asylrechts ab. Das europäische Parlament verabschiedete eine bindende Resolution, die Erleichterungen für Transgender-Personen bei Asyl-Anträgen bewirken soll.
Genauer heisst es in der neuen EU-Asyl-Richtlinie: “Geschlechtssepzifische Aspekte, einschließlich der geschlechtlichen Identität, werden zum Zwecke der Bestimmung der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der Ermittlung eines Merkmals einer solchen Gruppe angemessen berücksichtigt.”
Beispielsweise wurden in Deutschland bisher Transgender-Personen rechtlich wie Schwule und Lesben behandelt. Bei einem Antrag auf Asyl kamen ihnen deshalb nur “begrenzt Schutz vor Verfolgung” zu. Dies soll die Richtilinie ändern, durch welche Geschlechtsidentität als Verfolgungs- und damit Asylgrund anerkannt wird.
Ausser Großbritannien, Irland und Dänemark wird die Richtlinie in jedem der EU-Mitgliedstaaten durch den jeweiligen Gesetzgeber umgesetzt.