© arahan - Fotolia.com

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Für die Gleichstellung homosexueller Menschen in Baden-Württemberg ist nun ein weiterer Schritt getan worden. So sollen homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben in Zukunft die gleichen finanziellen Vorteile genießen wie heterosexuelle Eheleute. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft verpflichtet zum Beispiel zur gemeinsamen Lebensführung und zum gegenseitigen Beistand. Auch die Verpflichtung zum lebenspartnerschaftlichen Unterhalt greift. Lebenspartner können so aber auch einen gemeinsamen Familiennamen annehmen.

Die Änderung des Dienstrechts wurde von der rot-grünen Landesregierung bei der auswärtigen Sitzung in Hüfingen im Schwarzwald-Baar-Kreis getroffen. In Zukunft sollen also keine Unterschiede mehr zwischen schwulen und lesbischen Beamten und ihren heterosexuellen Kollegen gemacht werden. Baden-Württemberg möchte mit der Entscheidung auch sein eigenes Bild als offenes und tolerantes Bundesland fördern. Der Beschluss soll jedoch nicht nur ab sofort, sondern auch rückwirkend bis zum 1. September 2006 gelten. Die baden-württembergische Landesregierung geht damit sogar noch über den EU-Beschluss hinaus. Der sieht die Rückzahlungen nämlich nur bis 2009 vor. Da EU-Beschlüsse jedoch nicht verbindlich für die Länder gelten, können Entscheidungen so in Eigenverantwortung getroffen werden. Für einen Beamten in Hessen, das die Gleichstellung schon 2010 vornahm, bedeutete das jedoch einen Nachteil. Er erhielt Rückzahlungen nur bis ins Jahr 2009, nicht bis 2003, wie im EU-Beschluss vorgesehen. 

Die grün-rote Landesregierung hat für das Vorhaben, homosexuelle Menschen in Deutschland nicht weiter zu benachteiligen, knapp acht Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Baden-Württemberg ist mit seinem Beschluss jedoch kein Vorreiter, in anderen Bundesländern wurde die Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften mit heterosexuellen Ehen schon vor längerer Zeit umgesetzt. In Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen wurde die Entscheidung zum Beispiel schon 2010 getroffen. Trotzdem können Betroffene nun auch in Baden-Württemberg mit finanziellen Vergünstigungen und Vorteilen rechnen. So zum Beispiel dem Ehegattenzuschlag, der Hinterbliebenenversorgung und Vergütungen bei Reisen, Umzug, oder Trennung.      

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